Auf weg.de findest du nicht nur coole Spartipps!
Neben der Verwendung von Gutscheinen und Rabatten, um bei deiner nächsten Reise Geld zu sparen, gibt es noch weitere Möglichkeiten, die du nutzen kannst. Sei flexibel bei der Buchung deines Fluges! Oft lassen sich günstigere Flüge finden, wenn du bereit bist, an anderen Tagen oder zu anderen Zeiten zu fliegen. Ebenso kannst du Geld sparen, indem du einen anderen Flughafen anfliegst. Beispielsweise ist ein Flug nach Frankfurt-Hahn oft günstiger als einer nach Frankfurt-International. Bei der Buchung deines Hotelzimmers solltest du auch die Vorteile eines kostenlosen Frühstücks oder einer kostenlosen Stornierung in Betracht ziehen. Darüber hinaus bieten einige Hotels Treueprogramme an, bei denen du Punkte sammeln kannst. Diese Punkte kannst du dann für kostenlose Übernachtungen oder andere Vergünstigungen einlösen. Zusammenfassend lässt sich sagen: Mit so vielen Sparmöglichkeiten gibt es keinen Grund, nicht alle Vorteile zu nutzen, die weg.de zu bieten hat!
Informationen zu Cashback und Gutscheineinsatz
Buchungen über die App werden nicht mit Cashback belohnt!
Bitte beachten Sie: Die Kombination von Cashback und Gutschein ist nicht möglich, unabhängig davon, ob der Gutschein gekauft wurde oder nicht. Es ist auch nicht erlaubt, Buchungen aufzusplitten, um mehr Cashback zu erhalten. Beachten Sie bitte, dass kein Cashback ausgezahlt wird, falls der Mindestbuchungswert nicht erreicht wird. Cashback wird nur für vollständig angetretene Reisen gewährt.
Eine Pauschalreise, Städtereise oder Last-Minute-Reise setzt sich aus mindestens zwei Hauptreiseleistungen zusammen, wie z.B. Beförderung, Unterbringung oder andere touristische Dienstleistungen, die einen erheblichen Teil des Gesamtangebots ausmachen. Diese Leistungen werden in einem Gesamtpreis (dem Pauschalpreis) zusammengefasst, sodass die einzelnen Preise nicht mehr identifizierbar sind. Beispiele für keine Pauschalreisen sind die reine Hotelunterkunft mit Frühstück, die Buchung einer Ferienwohnung oder eine PKW-Reise.
Kreuzfahrten werden nur vergütet, wenn sie ausdrücklich in der Tarifbeschreibung aufgeführt sind. Städtereisen beinhalten nicht nur Hotelbuchungen, sondern die Kombination aus Flug und Hotel.